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Schaden melden

Ein kleines oder größeres Unglück ist schnell passiert. Und diesen Schaden dann bei Ihrer Versicherung zu melden, ist alles andere als erfreulich.

Schaden melden - online 24/7 oder direkt vor Ort für Sie da. Wir möchten Sie in dieser oft belastetenden Situation gerne unterstützen.

Wie kann ich einen Schaden melden?

Einfach und rasch. Sie wählen den für Sie passenden Weg, Ihren Schaden zu melden.


Selbstverständlich können Sie sich auch an Ihren NV Berater wenden, er unterstützt Sie gerne bei der Abwicklung des Schadens.

Einen Schaden online melden

Bitte wählen Sie das passende Online-Schadenformular, zu welcher Versicherung Sie einen Schaden melden oder eine Leistung beantragen möchten.

Schaden an Dritten

Ich bin bei der NV versichert und habe einen Schaden bei einem Dritten verursacht.

Schaden ergänzen

Laden Sie hier Dokumente hoch, die zu einem bereits gemeldeten Schaden gehören, wie z. B. Fotos, Rechnungen, Dokumente

Schaden durch einen NV-Kunden

Ich möchte einen Schaden, der durch einen NV Kunden bei mir verursacht wurde, melden.

Hinweise im Schadensfall

Im Falle des Falles ist es wichtig, bei einem Schadensfall die Ruhe zu bewahren und möglichst rasch und richtig zu handeln. Damit Sie in der Aufregung nichts Wesentliches vergessen, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Verständigen Sie Ihren NV-Berater, er ist für Sie da. NV Berater oder Kundenbüro finden

  1. Ruhe bewahren
  2. Warnweste überziehen, Unfallstelle absichern
  3. Erste Hilfe leisten
  4. Notfallmeldung falls erforderlich (Feuerwehr 122, Rettung 144, Polizei 133, Euronotruf 112)

  1. Fotos von Unfallstellen bzw. beteiligtem Fahrzeug machen
  2. EU Unfallbericht ausfüllen
  3. Kein Unfallbericht: Austausch von Versicherungsdaten mit Unfallbeteiligten. Daten von etwaigen Unfallzeugen und Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notieren, Skizze des Schadenherganges erstellen
  4. Pannendienst verständigen

  • Polizei 133 oder Besitzer des beschädigten Fahrzeuges bzw. des beschädigten Gegenstandes verständigen
  • Sonst: eventuell Gefahr der Fahrerflucht

  1. Erste Hilfe leisten
  2. Polizei 133 verständigen
  3. Fotos von Unfallstelle machen
  4. Datenaustausch jeglicher Art und dokumentieren des Unfallherganges erfolgt durch die Polizei

  1. Bei Einbruchschäden, Vandalismus oder Schäden durch unbekanntes Fahrzeug: Polizei 133 verständigen
  2. Bei Feuerschäden: Polizei 133 und Feuerwehr 122 verständigen
  3. Bei Zusammenstößen mit Tieren: Polizei 133 verständigen

  1. Absperren der Wasserleitung bei Druckrohrgebrechen
  2. Feuerwehr 122 oder Installateur verständigenSichern von beweglichen Gegenstände im Schadenbereich
  3. Bei Wohnungen Hausverwaltung und ggf. Nachbarn verständigenSchaden mit Fotos dokumentieren
  4. Beschädigte Gegenstände aufheben

  1. Fenster und Türen schließen
  2. Falls notwendig: Feuerwehr 122 verständigen
  3. Bewegliche Sachen im Freien sichern
  4. Begeben Sie sich nicht selbst in Gefahrenbereiche
  5. Abgedeckte Dachflächen mittels Planen vor Niederschlägen schützen
  6. Schaden mit Fotos dokumentieren
  7. Beschädigte Gegenstände aufheben

  1. Feuerwehr 122 verständigen
  2. Personen retten und die Rettung 144 verständigen, erst dann versuchen Sachen zu sichern
  3. Versuchen, den Brand mit Löschmitteln zu bekämpfen
  4. Brennbare Gegenstände aus dem Gefahrenbereich entfernen
  5. Keine Fenster öffnen, die dem Feuer Sauerstoff zuführen
  6. Lüftungsanlagen ausschalten, Gas und Ölleitungen stilllegen
  7. Schaden mit Fotos dokumentieren
  8. Beschädigte Gegenstände aufheben

  1. Bei Brand: Feuerwehr 122 und Polizei 133 verständigen
  2. Personen retten und die Rettung 144 verständigen
  3. Während dem Gewitter Geräte vom Netz trennen
  4. Nach dem Gewitter Geräte auf Funktion testen
  5. Schaden mit Fotos dokumentieren
  6. Beschädigte Geräte oder Komponenten für eventuelle Besichtigung bereithalten

  1. Polizei verständigen 133 und Anzeige erstatten
  2. Tatort bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändern
  3. Sperren von Kreditkarten, Sparbüchern etc. veranlassen
  4. Aufgebrochene Türen/Fenster sichern lassen
  5. Erstellen Sie Verzeichnisse der gestohlenen Sachen
  6. Die Polizei soll unbedingt aufnehmen, in welchen Behältnissen Schmuck oder Bargeld verwahrt war
  7. Bei Fahrraddiebstahl genaue Angabe an, wie das Fahrrad gesichert war (Spiralschloss, Bügel, etc.)
  8. Schaden mit Fotos dokumentieren
  9. Beschädigte Gegenstände aufheben

  1. Polizei 133 verständigen und Anzeige erstatten
  2. Sperren von Kreditkarten, Sparbüchern etc. veranlassen
  3. Beschädigte Gegenstände aufheben
  4. Schadenmeldung an die Niederösterreichische Versicherung senden / Verständigen Sie Ihren NV-Berater

  1. Sie können gerne direkt das Partnernetzwerk der NV für rasche und kompetente Reparaturverglasung nutzen (bitte in der Schadenmeldung angeben und unbedingt Telefonnummer ausfüllen)

Die Schadenabwicklung im Kundenportal auf einen Blick

Als NV-Kunde sehen Sie im Kundenportal den aktuellen Bearbeitungsstatus eines Schadenfalles rund um die Uhr und können diesen verfolgen. Sie können Dokumente einfach und bequem gleich direkt zu Ihrer Polizze hochladen, oder Ihren Berater bei Fragen kontaktieren.

Darüber hinaus profitieren Sie in MEINE NV von vielen Vorteilen, wie z.B. Ihre Polizzen einsehen und verwalten, eine Unwetterwarnung aktivieren, Änderungen bekanntgeben.

Schadenmeldungs­formulare­ zum Download

Wenn Sie die Schadenanzeige gerne in einem Formular ausfüllen möchten, so finden Sie hier alle Dokumente zum Download.

Sie schicken das ausgefüllte Formular dann einfach an Ihren Berater oder an:

Niederösterreichische Versicherung AG
Neue Herrengasse 10
3100 St. Pölten

Europäischer Unfallbericht

Der Europäische Unfallbericht ermöglicht bei einem Schadensfall eine rasche und problemlose Abwicklung mit der Versicherung.

Den Unfallbericht am besten zweifach ausdrucken und ständig im Auto mitführen. Im Ernstfall sollte er direkt am Unfallort von Ihnen selbst aber auch vom Unfallgegner ausgefüllt werden.

Weitere Details und Informationen finden Sie direkt auf der Website des ÖAMTC.

Vorbeugende Maßnahmen

Tipps, wie Schadenfälle verhindert oder zumindest reduziert werden können und wie, wenn etwas passiert ist, die rasche Schadenerledigung unterstützt wird.

  • beim Verlassen des Gebäudes immer alle Türen und Fenster verschließen und versperren (Einbruch, Sturmgefahr)
  • sicherstellen, dass längere Abwesenheiten nicht erkennbar sind (automatische Lichtschaltung, Postkasten von Nachbarn leeren lassen, etc.)
  • vorhandene Alarmanlagen stets aktivieren
  • Wasserleitung bei Abwesenheit über 72 Stunden absperren, während der Frostperiode auch entleeren oder Heizung in Betrieb halten
  • für Wertgegenstände und Schmuck Verzeichnisse mit Fotos führen und getrennt aufbewahren, um im Schadensfall eine rasche Bewertung durchführen zu können
  • versicherte Sachen regelmäßig auf nötige Instandhaltung überprüfen – insbesondere wasserführende Anlagen
  • in jedem Schadensfall erleichtern aussagekräftige Fotos die rasche und unkomplizierte Abwicklung

Noch Fragen?

Wenn Sie noch Fragen zur Schadenmeldung haben, können Sie gerne entweder Ihren Berater oder direkt uns kontaktieren.

Wir sind für Sie da.

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