Logo der Niederösterreichische Versicherung1

Nachhaltigkeits­bezogene Offenlegungen

Informationen zu den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen im Finanzdienstleistungssektor auf Ebene des Finanzproduktes gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088

Offenlegungspflicht

Finanzmarktteilnehmer müssen - gemäß Artikel 6 und 7 der Verordnung (EU) 2019/2088 - in vorvertraglichen Informationen Erläuterungen zu folgenden Aspekten geben:

  • Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Ihren Investitionsentscheidungen einbezogen werden
  • Ergebnisse der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte, die sie zur Verfügung stellen
  • Klare und begründete Erläuterungen dazu, ob und – wenn ja – wie in einem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden

Offenlegung zu

  • Artikel 5 “Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken”
  • Artikel 6 „Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken“
  • Artikel 7 „Transparenz bei nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Finanzprodukts“
  • Artikel 8 „Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen“
  • Artikel 9 „Transparenz in vorvertraglichen Informationen bei nachhaltigen Investitionen“
  • Artikel 10 „Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten“
  • Artikel 11 „Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen Berichten“

Vergütungspolitik

Die Vergütungspolitik der Niederösterreichischen Versicherung AG steht im Einklang mit den ökonomischen, ökologischen und sozialen Grundwerten einer nachhaltigen Entwicklung sowie der NV-Investmentstrategie. In dieser Vergütungspolitik berücksichtigt die Niederösterreichische Versicherung AG, dass die Umsetzungen dieser Strategien im Rahmen allfälliger variabler Anteile enthalten sind. Darüber hinaus achtet die Niederösterreichische Versicherung AG darauf, dass gewährte Vergütungen diesen nicht widersprechen.

Finanzprodukte der klassischen Lebensversicherung

Bei der klassischen Lebensversicherung werden die Sparprämien von uns in den klassischen Deckungsstock veranlagt.

Gegenwärtig liegen keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse für die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite unseres Deckungsstocks vor. Tendenziell ist zu erwarten, dass sich Nachhaltigkeitsfaktoren möglicherweise negativ auf die Rendite von Finanzprodukten auswirken können.

Innerhalb des klassischen Deckungsstocks (Produkte der klassischen Lebensversicherung) erfolgt derzeit keine explizite Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Informationen zur Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungen einbezogen werden, erhalten Sie im Rahmen unserer Investmentstrategiebeschreibung, die hier veröffentlicht ist (Offenlegung nach Artikel 3 und 4)

NV Investmentstrategie 2022

Finanzprodukte der fondsgebundenen Lebensversicherung

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung werden die Sparprämien in Fonds von Fondsgesellschaften veranlagt. Informationen zu den oben angeführten Aspekten finden Sie im Verkaufsprospekt bzw. bei nachhaltigen Fonds in den vorvertraglichen Informationen

Allgemeine Informationen zu den Fonds erhalten Sie auch auf der Homepage der jeweiligen Fondsgesellschaft.

Zur Fonds Übersicht

Offenlegungspflichten für nachhaltige Fonds:

In der fondsgebundenen Lebensversicherung haben Sie auch die Möglichkeit, nachhaltige Fonds, welche teilweise mit dem Eurosif-Transparenzlogo, bzw. mit dem Österreichischen Umweltzeichen oder dem ÖGUT-Logo versehen sind, zu wählen.

Nachhaltige Fonds gemäß Artikel 8 („hellgrüne Fonds“):

Ein als gemäß Artikel 8 nachhaltig bezeichneter Fonds zeichnet sich dadurch aus, dass unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen beworben werden.

Nachhaltige Fonds gemäß Artikel 9 („dunkelgrüne Fonds“):

Ein als gemäß Artikel 9 nachhaltig bezeichneter Fonds zeichnet sich dadurch aus, dass eine nachhaltige Investition angestrebt wird.

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels beiträgt, gemessen beispielsweise an Schlüsselindikatoren für Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Energie, erneuerbarer Energie, Rohstoffen, Wasser und Boden, für die Abfallerzeugung, und Treibhausgasemissionen oder für die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Kreislaufwirtschaft, oder eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines sozialen Ziels beiträgt, insbesondere eine Investition, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beiträgt oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördert oder eine Investition in Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften.

Eine Beschreibung der ökologischen oder sozialen Merkmale oder des nachhaltigen Investitionsziels bzw. Angaben zu den Methoden, die angewandt werden, um die ökologischen oder sozialen Merkmale bei „hellgrünen Fonds“ oder die Auswirkungen der ausgewählten nachhaltigen Investition bei „dunkelgrünen Fonds“ zu bewerten, zu messen und zu überwachen (unter anderem Angaben zu den Datenquellen, zu den Kriterien für die Bewertung der zugrunde liegenden Vermögenswerte sowie zu den relevanten Nachhaltigkeitsindikatoren, die zur Messung der ökologischen oder sozialen Merkmale oder der Gesamtnachhaltigkeitsauswirkungen des Fonds herangezogen werden), finden Sie im Rahmen unserer Fondsübersicht bei den vorvertraglichen Informationen bzw. auch auf der Homepage der jeweiligen Fondsgesellschaft.

Des Weiteren finden Sie dort regelmäßige Berichte, inwieweit die ökologischen oder sozialen Ziele bei „hellgrünen Fonds“ erfüllt wurden bzw. über die Gesamtnachhaltigkeitswirkung bei „dunkelgrünen Fonds“ belegt durch relevante Nachhaltigkeitsindikatoren belegen.

Offenlegungspflichten für die nachhaltigkeitsbezogenen Produkte Öko Fonds plus und Öko Fonds-Gewinnsparbrief: Bei diesen Produkten stehen Ihnen nur Fonds gemäß Artikel 8 oder 9 zur Auswahl.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gem. Art. 10 SFDR für Öko FondsPlus und Öko Fonds-Gewinnsparbrief 202304

Downloads

Sie können diesen Text auch als Datei im pdf-Format herunterladen.

Wir sind für Sie da.

Ihren Berater und Kundenbüro
in der Nähe finden