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Nachhaltigkeits­bezogene Offenlegungen

Informationen zu den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen im Finanzdienstleistungssektor auf Ebene des Finanzproduktes gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088

Offenlegungspflicht

Finanzmarktteilnehmer müssen - gemäß Artikel 6 und 7 der Verordnung (EU) 2019/2088 - in vorvertraglichen Informationen Erläuterungen zu folgenden Aspekten geben:

  • Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Ihren Investitionsentscheidungen einbezogen werden
  • Ergebnisse der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte, die sie zur Verfügung stellen
  • Klare und begründete Erläuterungen dazu, ob und – wenn ja – wie in einem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden

Offenlegung zu

Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

In der Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfakoren legen wir unsere Investmentstrategie offen: Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung gem. Art. 4 SFDR Juni 2024

Vergütungspolitik

Die Vergütungspolitik der Niederösterreichischen Versicherung AG steht im Einklang mit den ökonomischen, ökologischen und sozialen Grundwerten einer nachhaltigen Entwicklung sowie der NV-Investmentstrategie. In dieser Vergütungspolitik berücksichtigt die Niederösterreichische Versicherung AG, dass die Umsetzungen dieser Strategien im Rahmen allfälliger variabler Anteile enthalten sind. Darüber hinaus achtet die Niederösterreichische Versicherung AG darauf, dass gewährte Vergütungen diesen nicht widersprechen.

Finanzprodukte der klassischen Lebensversicherung

Bei der klassischen Lebensversicherung werden die Sparprämien von uns in den klassischen Deckungsstock veranlagt.

Gegenwärtig liegen keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse für die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite unseres Deckungsstocks vor. Tendenziell ist zu erwarten, dass sich Nachhaltigkeitsfaktoren möglicherweise negativ auf die Rendite von Finanzprodukten auswirken können.

Innerhalb des klassischen Deckungsstocks (Produkte der klassischen Lebensversicherung) erfolgt derzeit keine explizite Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Finanzprodukte der fondsgebundenen Lebensversicherung

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung werden die Sparprämien in Fonds von Fondsgesellschaften veranlagt. Die Offenlegungen zu den Artikeln 6 bis 7 finden Sie im Verkaufsprospekt bzw. bei nachhaltigen Fonds gemäß Artikel 8 oder 9 in den „Vorvertraglichen Informationen zu den in Artikel 8/9 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“, die in unserer Fondsübersicht zum Download bereitstehen.

Allgemeine Informationen zu den Fonds erhalten Sie auch auf der Homepage der jeweiligen Fondsgesellschaft.

Ein als gemäß Artikel 8 nachhaltig bezeichneter Fonds zeichnet sich dadurch aus, dass unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen beworben werden.

Ein als gemäß Artikel 9 nachhaltig bezeichneter Fonds zeichnet sich dadurch aus, dass eine nachhaltige Investition angestrebt wird.

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels beiträgt, gemessen beispielsweise an Schlüsselindikatoren für Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Energie, erneuerbarer Energie, Rohstoffen, Wasser und Boden, für die Abfallerzeugung, und Treibhausgasemissionen oder für die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Kreislaufwirtschaft, oder eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines sozialen Ziels beiträgt, insbesondere eine Investition, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beiträgt oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördert oder eine Investition in Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften.

Offenlegungen gemäß Artikel 6 bis 9: Eine Beschreibung der ökologischen oder sozialen Merkmale oder des nachhaltigen Investitionsziels bzw. Angaben zu den Methoden, die angewandt werden, um die ökologischen oder sozialen Merkmale bei „hellgrünen Fonds“ oder die Auswirkungen der ausgewählten nachhaltigen Investition bei „dunkelgrünen Fonds“ zu bewerten, zu messen und zu überwachen (unter anderem Angaben zu den Datenquellen, zu den Kriterien für die Bewertung der zugrunde liegenden Vermögenswerte sowie zu den relevanten Nachhaltigkeitsindikatoren, die zur Messung der ökologischen oder sozialen Merkmale oder der Gesamtnachhaltigkeitsauswirkungen des Fonds herangezogen werden), finden Sie im Rahmen unserer Fondsübersicht in den „Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8/9 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“.

Die Offenlegungen gemäß Artikel 10 für die nachhaltigen Fonds finden Sie auf den Internetseiten der Fondsgesellschaften bzw. sind sie auch über die Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gem. Art. 10 SFDR für Öko FondsPlus und Öko Fonds-Gewinnsparbrief 202404 (bei diesen Produkten stehen Ihnen sämtliche Fonds gemäß Artikel 8 oder 9 zur Auswahl) verlinkt.

Offenlegung gemäß Artikel 11: In unserer Fondsübersicht finden Sie regelmäßige Berichte, inwieweit die ökologischen oder sozialen Ziele bei „hellgrünen Fonds“ erfüllt wurden bzw. über die Gesamtnachhaltigkeitswirkung bei „dunkelgrünen Fonds“, belegt durch relevante Nachhaltigkeitsindikatoren.

Die Offenlegungen gemäß Artikel 10 und 11 für die nachhaltigen Produkte Öko Fonds plus und Öko Fonds-Gewinnsparbrief (bei diesen Produkten stehen Ihnen nur Fonds gemäß Artikel 8 oder 9 zur Auswahl) finden Sie hier: Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gem. Art. 10 SFDR für Öko FondsPlus und Öko Fonds-Gewinnsparbrief 202404

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