Kfz-Soforthilfe
Wir sind da
Egal wo Sie eine Panne oder ein Verkehrsunfall trifft und egal zu welcher Tageszeit: Ein Anruf genügt, und die Kfz-Soforthilfe der NV veranlasst unverzüglich alles Notwendige. Im In- und Ausland. 24 Stunden am Tag.
Wir kümmern uns
Ein Dolmetscher muss her. Pannen- und Unfallhilfe muss organisiert werden. Vielleicht auch die Bergung und der Abtransport Ihres Fahrzeuges, in die Wege geleitet werden. Sie benötigen einen Ersatzteil für Ihr Fahrzeug. Sie brauchen eine Übernachtung vor Ort, einen Mietwagen oder auch die unverzügliche Rückreise in die Heimat. Um das und mehr kümmert sich die Kfz-Soforthilfe für Sie.
Wir geben Kostenschutz
Speziell im Ausland können die Unkosten nach einer Panne oder einem Unfall empfindlich hoch sein. Ihre Kfz-Soforthilfe deckt sie zu großen Teilen.
24 Stunden-Hotline
Inland 0810 810 108 oder Ausland 0043 810 810 108 - halten Sie die Polizzennummer bereit!
Details
Pannen- und Unfallhilfe für das Fahrzeug einschließlich mitgeführter Anhänger |
bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt € 300,00 |
Bergen des Fahrzeuges | Kosten bis max. € 1.500,00 |
Weiter- und Rückfahrt nach Fahrzeugunfall | Kosten bis zu einem Höchstbetrag von € 500,00 bei einemSchadenort im Inland oder € 2.500,00 bei einem Schadenort im Ausland (Taxikosten bis max. € 100,00) |
Übernachtung nach Fahrzeugunfall | für max. vier Nächte € 100,00 je Person und Übernachtung |
Mietwagen nach Fahrzeugunfall |
Kosten für die Anmietung ein gleichartiges Fahrzeug bis max. € 500,00 inkl. der Kosten für die für die Zustellung oder den Transport der versicherten Person mittels Taxi zur Abholung des Fahrzeuges |
Ersatzteilversand im Ausland | Kosten für den Versand ohne Kosten der Ersatzteile |
Fahrzeugtransport nach Fahrzeugunfall zur Fachwerkstätte bzw. Wohnsitz: | Kosten bis max. € 1.000,00 im Inland oder bis max. € 2.500,00 im Ausland jedoch bis max. 50% des Fahrzeugwertes, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 3 Tagen fahrbereit gemacht werden kann |
Ersatzfahrer nach Fahrerausfall | Organisation der Abholung des Fahrzeuges |
Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall im Ausland | anfallende Kosten, höchstens jedoch für die Dauer von 2 Wochen |
Fahrzeugverzollung und –verschrottung nach einem Totalschaden im Ausland | |
Reiserückrufservice |
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und für berechtigte Fahrer und Insassen (mitversicherte Personen) grundsätzlich in ganz Europa. Die Pannen- und Unfallhilfe, das Bergen des Fahrzeuges gilt auch in der Wohnsitzgemeinde. Alle anderen Leistungen sind in der Wohnsitzgemeinde ausgenommen.
Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass im Schadenfall unverzüglich, auf jeden Fall vor Inanspruchnahme dieser Leistung, über die Soforthilfe-Nummer gemeldet wird.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn ich einen Schadenfall habe?
Rufen Sie auf jeden Fall und unverzüglich, vor Inanspruchnahme einer Leistung zur Schadenbehebung, die Soforthilfe-Nummer. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Kundenservice-Karte, die Sie mit Ihrer Polizze erhalten haben.
Die Notfallnummer immer dabei. Aber wie?
Führen Sie Karte auf allen Fahrten mich sich. Oder Sie speichern die Hotline-Nummer und die Polizzennummer auf Ihrem Handy oder nutzen unsere App MEINE NV, um Ihre Daten jederzeit abrufen zu können.
Was mache ich, wenn ich meine Kundenservice-Karte nicht mehr finde oder wenn sie beschädigt ist? Oder wenn ich eine Zweit-Karte brauchen?
In der App MEINE NV können Sie einfach eine Karte nachbestellen. Oder Sie kontaktieren Ihren NV-Berater, er bestellt sie gerne für Sie nach.
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