Sicherheitslücken tun sich oft dann auf, wenn umgebaut und dabei auf die Anpassung des Blitzschutzes vergessen wird. Auch wenn für Gebäude in Niederösterreich keine pauschale Blitzschutzpflicht gilt: Bei Neu- und Umbauten empfiehlt es sich immer, den Blitzschutz bereits im Bauverfahren mit zu berücksichtigen. Die fachlich fundierte Feststellung der Blitzschutzklasse und Planung der Anlage übernehmen konzessionierte Elektroplaner, zertifizierte Blitzschutz-Fachfirmen oder Ziviltechniker.
Neben dem Wohnhaus sind alle exponierten Gebäude in die Planung des Blitzschutzes mit einzubeziehen: Ställe und Hallen, Gebäude mit PV-Flächen, aber auch Silos und Lager mit hoher Brandlast. Mindestens alle fünf Jahre ist eine Überprüfung der Anlage angebracht, da beschädigte oder korrodierte Ableitungen ihre Schutzwirkung verlieren. Die Prüfprotokolle der Fachfirma werden am besten geordnet aufbewahrt. Das spart Zeit und Fragen, sollte es einmal zu einem Versicherungsfall kommen.
Zu einer runden Sache wird der Blitzschutz erst, wenn ihn ein Überspannungsschutz ergänzt. Der verhindert, dass „indirekte Blitzschläge“ über ein Strom- oder Antennenkabel zu Kurzschlüssen oder brandgefährlichen Störlichtbögen führen. Und er stellt sicher, dass etwa Lüftungsanlagen oder Fütterungstechnik bei einem Gewitter nicht ausfallen.
„Externe“ Risiken für Brände kommen nicht nur von oben. Die Erfahrung zeigt, dass die fahrlässige Auslösung von Bränden oder gar Brandlegung durch hoffremde Personen eine reale Gefahr darstellt. Zu „blitzdummen“ Aktionen laden offenbar sehr abgelegene Höfe ein oder auch solche, wo in der Nähe Feste oder Grillfeuer stattfinden. Mit Beleuchtung gekoppelte Bewegungsmelder oder – je nach Gefahrenlage – auch Videoüberwachung können Abhilfe schaffen. Einrichtungen, die nicht gerade das traditionelle Bild des Bauernhofs prägen. Sehr wohl aber das moderner Betriebe, die Werte zu schützen haben.
Blitzschutz ist Existenzschutz. Dazu muss er von einer Fachfirma geplant und ausgeführt sein. Jedenfalls entsprechend ausgerüstet werden sollten Wohngebäude, Ställe, Maschinenhallen und Silos.Metallleitungen sind in den Potenzialausgleich einzubeziehen.Beschädigte oder korrodierte Ableitungen verlieren ihre Schutzwirkung. Mindestens alle 5 Jahre ist eine Überprüfung fällig.Bei baulichen Änderungen wie der Errichtung ein PV-Anlage am Hof muss der Blitzschutz stets mitbedacht werden.
Das gilt insbesondere für empfindliche Technik, die am Stromnetz hängt
Indirekte Blitzschläge verursachen enorme Schäden. Dabei gelangen Überspannungen über Strom- Telefon- oder Antennenkabel ins Gebäude. Ein Überspannungsschutz verhindert, dass nach einem Gewitter Melk- und Fütterungstechnik oder die EDV nicht mehr funktionieren.
Jedes Jahr werden auf Höfen auch Brände durch Außenstehende verursacht – absichtlich oder fahrlässig. Eine angemessene Sicherung des Hofes gehört deswegen mit zur Brandverhütung.
Damit kein Brand „im Vorbeigehen“ passieren kann.
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