Kfz-Zulassung
Mit 45 Zulassungsstellen in Wien und Niederösterreich bieten wir Ihnen ein flächendeckendes Servicenetz und garantieren optimale Beratung.
Unsere Kundenbüros sind zu den üblichen Geschäftszeiten geöffnet.
Bei Ihrem Besuch in einem unserer Kundenbüros gilt zu Ihrem und dem Schutz unserer Mitarbeiter folgendes:
- BITTE EINZELN EINTRETEN – und nur dann, wenn kein anderer Kunde im Kundenbüro ist
- Der Zutritt ist nur mit FFP2-Maske erlaubt
- Bitte verwenden Sie das bereitstehende Handdesinfektionsmittel
Persönlich oder digital – wir sind für Sie da!
Anmeldung
- Fahrzeuggenehmigungsdokument
- Prüfgutachten gemäß § 57a KFG, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist
- Besitznachweis (Kaufvertrag, Leasingbestätigung)
- Identitätsnachweis des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten
- Firmenbuchauszug oder Auszug aus dem Gewerberegister (Firmen) bzw. Standortbestätigung
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person
Abmeldung
- Fahrzeuggenehmigungsdokument
- Zulassungsbescheinigung
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person
Hinterlegung
- Zulassungsbescheinigung
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person
Wiederausfolgung nach Hinterlegung
- Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person
Kennzeichenverlust oder -diebstahl
- Genehmigungsdokument
- Zulassungsbescheinigung
- Verlust- bzw. Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle
- Die eventuell noch vorhandene Kennzeichentafel
- Prüfgutachten gemäß § 57a KFG, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist
- Identitätsnachweis des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten
- Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person
Wunschkennzeichen
- Erstbestellung des Wunschkennzeichens
- Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Bundespolizeidirektion, Magistrat
- Zuweisung des bereits lagernden Wunschkennzeichens
- Genehmigungsdokument
- Zulassungsbescheinigung
- Bisherige Kennzeichentafeln
- Prüfgutachten gemäß § 57a KFG, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist
- Identitätsnachweis des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten
- Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Berater ganz in Ihrer Nähe.