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Haftpflichtversicherung für Bedienstete in Landeskliniken und Landespflegeheime

Sie tragen Verantwortung für Patienten und für teure Geräte. Ihre Verantwortung braucht Schutz.

Fixes Versicherungspaket
Berufs- und Organhaftpflicht inkl. Unfallschutz
nur € 1,70 pro Monat
50% übernimmt Ihr Dienstgeber

Verantwortung braucht Sicherheit

Niemand ist vor Fehlleistungen gefeit.

Für Bedienstete der NÖ Landeskliniken und NÖ Landespflegeheime kann ein verschuldeter Schaden dazu führen, dass der Dienstgeber Regressansprüche stellt.

Sei es eine Beschädigung des Röntgengerätes oder ein Kurzschluss mit entsprechenden Folgewirkungen - Schadensersatzforderungen können Sie in finanzielle Bedrängnis bringen.
Die NV Berufs- und Organhaftpflichtversicherung sichert ab. Natürlich muss jeder Fall genau geprüft werden, denn die Verschuldensfrage hängt von unterschiedlichen Komponenten ab. Bei Verschulden wird der Schaden bezahlt, ansonsten die Abwehr der unberechtigten Schadenersatzforderung übernommen.

Details zur Haftpflichtversicherung für Landeskliniken und Landespflegeheime

Versicherungssumme - Haftpflicht

€ 1.500.000,-

Versicherte Schäden
in der Haftpflichtversicherung
  • Sachschäden
  • aus Sachschäden abgeleitete Vermögensschäden
  • reine Vermögensschäden
Versicherungssumme - Unfallversicherung

Dauernde Invalidität nach Unfall € 30.000,-
(ab einem Invaliditätsgrad ab 20%)

Unfalltod € 15.000,-

Monatsprämie

€ 3,40 (inkl. Verst. Steuer)

davon bezahlen

  • € 1,70 (inkl. Verst. Steuer) der Dienstgeber
  • € 1,70 (inkl. Verst. Steuer) der NÖ Landesbedienstete per Gehaltsabzug

Abschluss. Gültigkeit. Ende.

Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene An/Abmeldeformular bitte an lukas.thuerauer@noe-lga.at.

Ihr Versicherungsschutz gilt/endet bei Einlangen mit dem nächsten Monatsersten.
Endet das Dienstverhältnis mit dem Land NÖ endet der Versicherungsschutz automatisch.

Die wichtigsten Fragen

Da es sich um einen Rahmenvertrag des Zentralbetriebsrates handelt, gibt es eine Sammelpolizze. Sie erhalten daher keine eigene Polizze, sondern eine Bestätigung der Anmeldung.

Da Sie in der Karenzzeit keinen Gehalt beziehen, wird auch keine Prämie verrechnet. In dieser Zeit ruht der Versicherungsschutz. Nach Beendigung der Karenz werden der Versicherungsschutz und somit auch die Prämienabbuchung mit der ersten Gehaltsabrechnung aktiviert.

Unser 24/7 Service

Ihr Kundenportal Meine NV und die digitale Schadenmeldung stehen jederzeit für Sie bereit.
Egal, ob Sie sich einen Überblick über Ihre Polizzen schaffen oder einen Schaden melden möchten.
Doch lieber eine persönliche Beratung? Daheim oder im Kundenbüro mit Ihrem Berater?
Jederzeit gerne.

Sie möchten mehr wissen?

Wir beantworten Ihre Fragen sehr gerne.

Wir sind für Sie da.

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