Green Care Haftpflichtversicherung
Im Rahmen der Kooperation der Niederösterreichischen Versicherung mit den Landwirtschaftskammern Niederösterreich und Wien wurde ein eigenes Versicherungsprodukt für das Projekt Green Care – Wo Menschen aufblühen entwickelt.
Die Green Care-Haftpflichtversicherung der NV deckt jene Versicherung ab, die für die Zertifizierung als Green Care Betrieb vorgeschrieben ist.
Zwei Angebotsformen. Eine Versicherung.
- Infrastruktur + spezifische Green Care-Angebote im Bereich der Pädagogik. Die Bäuerin, der Bauer bietet nach entsprechender Weiterbildung, spezifische Green Care-Angebote für unterschiedliche Zielgruppen am Hof an: „Gartenpädagogik am Bauernhof“, „Schule am Bauernhof“, „tiergestützte Interventionen“ oder „Waldpädagogik“.
- Infrastruktur + spezifische soziale Dienstleistungen im Bereich Green Care. Die Bäuerin, der Bauer verfügt über eine Ausbildung im Bereich Bildung, Gesundheit oder Soziales und übernimmt z.B. Aufgaben der Betreuung und der Pflege und kooperiert oftmals mit einem anerkannten Sozialträger bzw. einer Institution.
Details
Der Zusatzbaustein für die Green Care-Haftpflichtversicherung steht in zwei Varianten zur Auswahl:
Green Care - Standard |
Green Care - Plus |
für Green Care Tätigkeiten bis maximal
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für Green Care Tätigkeiten bis maximal
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Pauschalversicherungssumme € 1.500.000,- Personen- und Sachschäden sowie daraus abgeleiteten Vermögensschäden |
Pauschalversicherungssumme € 1.500.000,- Personen- und Sachschäden sowie daraus abgeleiteten Vermögensschäden |
Jahresprämie: € 250,- |
Jahresprämie: € 450,- |
Übersteigt die Green Care Leistung diese Grenzen, ist eine individuelle gewerbliche Betriebsversicherung abzuschließen.
Vertragsabschluss
Das Produkt wird über die NV-Berater abgeschlossen. Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Anmeldung für die Green Care – Wo Menschen aufblühen-Zertifizierung
- Aufrechte Versicherung bzw. Abschluss Agrar Optimal plus
Versicherungsgrundlagen
Es gelten die Versicherungsbedingungen AHVB 2003 und EHVB 2003
Häufige Fragen
Wer ist bei der Green Care Haftpflichtversicherung versichert?
Versicherte Personen sind: Bäuerin, Bauer und die im Betrieb mittätigen Familienmitglieder sowie Angestellte im Rahmen der Green Care Tätigkeiten
Welche Schäden sind gedeckt?
Der Versicherungsfall ist ein Schadensereignis, das dem versicherten Risiko entspringt und aus welchem dem Versicherungsnehmer Schadenersatzforderungen erwachsen oder erwachsen können. Bei ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen übernimmt die NV die Abwehr.
Sind Schäden, die die Klienten/-innen der Bäuerin, dem Bauer oder einem Dritten zufügen, versichert?
Nein, diese Schäden sind im Rahmen der Green Care Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Wir empfehlen dem Klienten/der Klientin eine private Haftpflichtversicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz abzuschließen.