Abfertigung neu - NÖ Vorsorgekasse
Mitarbeitervorsorge |
Alle Dienstnehmer, die seit 01.01.2003 ein Dienstverhältnis begonnen haben, haben Anspruch auf eine Abfertigung – auch bei Selbstkündigung. Dienstgeber sind verpflichtet, für jeden Mitarbeiter 1,53 % seines monatlichen Bruttogehaltes in eine Vorsorgekasse einzuzahlen. Diese Abfertigungsbeiträge werden gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Gebietskrankenkasse überwiesen und von dieser an die gewählte Vorsorgekasse weitergeleitet. |
Vorteile |
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Selbstständigenvorsorge |
Seit 1.1.2008 können auch Selbständige steuerfrei für die eigene Zukunft vorsorgen (mit 1,53 % der jährlichen Beitragsgrundlage). Je nach Berufsgruppe ist die Teilnahme verpflichtend oder freiwillig:
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Vorteile |
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UNSER PARTNER
Die Niederösterreichische Vorsorgekasse zeichnet sich durch eine sichere, nachhaltige Veranlagung und vor allem durch eine konkurrenzlos günstige Kostenstruktur aus. Erreicht wird diese durch einen Treuebonus auf die Vermögensverwaltungskosten und eine einzigartige Gewinnbeteiligung.
Falls Sie Fragen haben, stehen Ihnen gerne Ihr persönlicher Versicherungsberater der Niederösterreichischen Versicherung und der Kundenbetreuer der Niederösterreichischen Vorsorgekasse, Mag. Herwig Kuran (Tel. 02742/ 90555-6150) zur Verfügung.
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