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Unsere Kfz-Zulassungs-
­stellen

Mit rund 45 Zulassungsstellen in Wien und Niederösterreich bieten wir Ihnen ein flächendeckendes Servicenetz und garantieren optimale Beratung.
Egal, ob Sie Ihr Fahrzeug an- oder abmelden wollen oder Sie gerne ein Wunschkennzeichen hätten. Unsere Checklisten geben Ihnen einen guten Überblick über alle benötigten Dokumente.

Nähe ist unsere Stärke.

Hier geht´s zur Zulassungsstelle in Ihrer Nähe.

Checklisten

Anmeldung Ihres Fahrzeuges

  • Fahrzeuggenehmigungsdokumente (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Typenschein, Einzelgenehmigung, usw.)
  • Positives Prüfgutachten gemäß § 57a KFG, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist
  • Besitznachweis (Rechnung, Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Leasingbestätigung usw.)
  • Identitätsnachweis des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten
  • Firmenbuchauszug oder Auszug aus dem Gewerberegister (Firmen) bzw. Standortbestätigung
  • Versicherungsbestätigung
  • Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person

Abmeldung eines Fahrzeuges

  • Fahrzeuggenehmigungsdokumente (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Typenschein, Einzelgenehmigung, usw.)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1+2
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person

Hinterlegung von Kfz-Kennzeichen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person

Wiederausfolgung nach Hinterlegung

  • Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person

Kennzeichenverlust oder -diebstahl

  • Fahrzeuggenehmigungsdokumente (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Typenschein, Einzelgenehmigung, usw.)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + Teil 2
  • Verlust- bzw. Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle
  • Die eventuell noch vorhandene Kennzeichentafel
  • Positives Prüfgutachten gemäß § 57a KFG, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist
  • Identitätsnachweis des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten
  • Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person

Wunschkennzeichen

  1. Um ein Wunschkennzeichen zu beantragen, gehen Sie bitte zu der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Landespolizeidirektion, Verkehrsamt). Hier erhalten Sie eine sogenannte Reservierungsbestätigung.
  2. Mit dieser Reservierungsbestätigung können Sie in einer NV-Zulassungsstelle Ihr Wunschkennzeichen umgehend bestellen.
  3. Nach Lieferung des Kennzeichens (Lieferdauer ca. 5 – 6 Werktage) wird in der NV-Zulassungsstelle die Zuweisung auf Ihr Fahrzeug vorgenommen.

Sie benötigen dazu folgende Dokumente:

  • Fahrzeuggenehmigungsdokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Typenschein, Einzelgenehmigung, usw.)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + Teil 2
  • Bisherige Kennzeichentafeln
  • Positives Prüfgutachten gemäß § 57a KFG, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist
  • Identitätsnachweis des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten
  • Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person

Im Falle einer Erstanmeldung benötigen Sie die Dokumente wie im Bereich Anmeldung beschrieben.

Sie benötigen Unterstützung?

Ihre Zulassungsstelle in Ihrer Nähe ist gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich für Sie da:

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